Aktuelle Angebote
Wohnung kaufen in Idar-Oberstein
Eigentumswohnungen in Idar-Oberstein zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – mit Beratung vom Makler und Hausverwalter vor Ort.
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Eigentumswohnungen in Idar-Oberstein zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – mit Beratung vom Makler und Hausverwalter vor Ort.
1 Immobilie – Stand heute, direkt aus unserer Vermarktung.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung kaufen Sie einen Anteil an einer Eigentümergemeinschaft. Wichtig sind deshalb Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan, die Höhe der Erhaltungsrücklage und geplante Sanierungen.
Als Hausverwaltung kennen wir diese Unterlagen aus der Praxis und erklären Ihnen, worauf es ankommt – vom Hausgeld bis zu anstehenden Beschlüssen.
Bei vermieteten Wohnungen gehören Mietvertrag, Mietentwicklung, Nebenkostenabrechnungen und die umlagefähigen Kosten zur Prüfung. Auf Wunsch übernehmen wir nach dem Kauf auch die Mietverwaltung.
Neben dem Kaufpreis fallen in Rheinland-Pfalz die Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent sowie Notar- und Grundbuchkosten an; für Notar und Grundbuch werden häufig rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises angesetzt. Seit Dezember 2020 wird die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (§ 656c BGB). Die konkrete Provision steht im jeweiligen Exposé.
Planen Sie die Finanzierung frühzeitig und lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung geben. Bei älteren Häusern lohnt ein Blick auf Energieausweis, Heizung, Dach und Fenster, damit Modernisierungskosten in die Kalkulation einfließen.
Viele Immobilien vermitteln wir, bevor sie auf Portalen erscheinen. Mit einem kostenlosen Suchauftrag informieren wir Sie, sobald ein passendes Objekt in die Vermarktung kommt – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten, häufig rund 1,5 bis 2 Prozent, sowie gegebenenfalls ein Anteil an der Maklerprovision, der im Exposé ausgewiesen ist.
Beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die Provision seit Dezember 2020 in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (§ 656c BGB). Die genaue Höhe steht im Exposé.
Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Höhe der Erhaltungsrücklage und Informationen zu geplanten Sanierungen.
Hinterlegen Sie einen kostenlosen Suchauftrag. Wir melden uns, sobald ein passendes Objekt in die Vermarktung kommt.