Welche Aufgaben stehen bei Ihrer Gemeinschaft an?
Geht es um einen geplanten Verwalterwechsel, die laufende Betreuung oder die Ordnung offener Vorgänge? Nennen Sie uns Anzahl der Einheiten, Standort und den gewünschten Beginn. Auch anstehende Maßnahmen oder fehlende Abrechnungen sollten zu Beginn angesprochen werden.
Im Gespräch klären wir kaufmännische, organisatorische und technische Aufgaben sowie die Zusammenarbeit mit Eigentümern und Dienstleistern. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, Beschlüssen und dem vereinbarten Leistungsumfang.
WEG-Verwaltung und Mietverwaltung abgrenzen
Die Betreuung der Eigentümergemeinschaft umfasst nicht automatisch die Vermietung und Betreuung jeder einzelnen Wohnung. Falls Sie Unterstützung für Ihr vermietetes Sondereigentum wünschen, sprechen Sie diesen Bedarf zusätzlich an. So bleibt erkennbar, wer welche Aufgabe übernimmt.
Matthias Engel ist Ihr Ansprechpartner für das erste Gespräch. Beschreiben Sie Ihre Gemeinschaft über die Kontaktseite oder rufen Sie an.