WEG-Verwaltung: Welche Aufgaben übernimmt der Verwalter?
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um Aufgaben der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für die Zusammenarbeit müssen Entscheidungen der Eigentümer, Befugnisse des Verwalters und gesondert beauftragte Leistungen klar voneinander abgegrenzt sein.
Gemeinschaftseigentum und einzelne Wohnung unterscheiden
Die Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums ist nicht automatisch die Mietverwaltung jeder einzelnen Wohnung. Ob ein Bauteil dem Gemeinschafts- oder Sondereigentum zuzuordnen ist, muss anhand der rechtlichen Grundlagen und Objektunterlagen geprüft werden. Eine reine Zuordnung nach dem Ort des Bauteils reicht dafür nicht immer.
Vereinbaren Sie deshalb, wer eine Anfrage annimmt und wie sie der passenden Zuständigkeit zugeordnet wird. Das ist beispielsweise bei Schäden, Handwerkerterminen und Anfragen von Mietern wichtig.
Wirtschaftsplan, Abrechnung und Vermögensbericht
§ 28 WEG sieht einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr, die Jahresabrechnung und einen Vermögensbericht vor. Die Eigentümer beschließen über Vorschüsse sowie nach Ablauf des Jahres über Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Der Vermögensbericht informiert insbesondere über Rücklagen und wesentliches Gemeinschaftsvermögen.
Für die praktische Übergabe sind die letzten Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Kontenunterlagen und die zugehörigen Beschlüsse hilfreich. Offene Rückfragen sollten in einer Liste festgehalten werden.
Welche Entscheidungen trifft der Verwalter?
§ 27 WEG regelt unter anderem Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung ohne erhebliche Verpflichtungen sowie notwendige Maßnahmen zur Fristwahrung oder Nachteilsabwehr. Die Eigentümer können Rechte und Pflichten durch Beschluss erweitern oder einschränken. Größere Vorhaben sollten daher mit geklärter Zuständigkeit, Kostenrahmen und erforderlichen Beschlüssen vorbereitet werden.
Eine Verwaltung ersetzt nicht die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft. Umgekehrt braucht sie klare Informationen, um beauftragte Vorgänge bearbeiten zu können.
Was bei einem Verwalterwechsel auf die Liste gehört
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Beschlusssammlung, Protokolle und laufende Beschlussumsetzungen
Verträge, Versicherungen und bekannte Schäden
Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Rücklagen und offene Forderungen
Wartungsunterlagen und anstehende Maßnahmen
Eine Liste offener Vorgänge mit Ansprechpartnern und Fristen
Der Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Bei Streit über Zuständigkeiten oder Beschlüsse ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Für die organisatorische Übernahme Ihrer Gemeinschaft können Sie mit Engel Immobilien den Umfang und die vorhandenen Unterlagen besprechen.