Immobilienwissen

Energieausweis bei Verkauf und Vermietung: Wann Sie ihn brauchen und welcher passt

Beim Verkauf und bei der Vermietung eines Wohngebäudes oder einer Wohnung schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen gültigen Energieausweis vor. Er muss schon bei der Besichtigung vorliegen, und bestimmte Angaben gehören bereits in die Immobilienanzeige.

Wann der Energieausweis Pflicht ist

Nach § 80 GEG müssen Verkäufer und Vermieter Kaufinteressenten beziehungsweise Mietinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen – zum Beispiel durch Aushang oder Auslegen. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist er unverzüglich zu übergeben, mindestens als Kopie. Ausnahmen gibt es etwa für Baudenkmäler.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Prüfen Sie das Datum, bevor Sie ein Objekt anbieten.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige

Liegt ein Energieausweis vor, müssen kommerzielle Anzeigen nach § 87 GEG unter anderem die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch, den wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse enthalten. Verstöße gegen die Pflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

  • Verbrauchsausweis: beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist meist günstiger, hängt aber auch vom Verhalten der Bewohner ab.
  • Bedarfsausweis: berechnet den Energiebedarf aus Bauweise, Dämmung und Anlagentechnik. Er ist aussagekräftiger für den Zustand des Gebäudes.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich – es sei denn, das Gebäude erreicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 (§ 80 Abs. 3 GEG).

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Suchen Sie den vorhandenen Ausweis und prüfen Sie Gültigkeit und Ausweisart. Sammeln Sie Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre, Angaben zur Heizung und Nachweise über Modernisierungen. Ausstellen dürfen den Ausweis nur berechtigte Fachleute, zum Beispiel Energieberater, Architekten oder bestimmte Handwerksmeister.

Engel Immobilien prüft beim Bewertungstermin, ob Ihr Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung passt, und nennt Ihnen bei Bedarf Ansprechpartner in der Region.